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Meine Gebühren berechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Einzelfall werden Honorarvereinbarungen geschlossen.

 

Für Mandanten mit geringem Einkommen kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Bitte beantragen Sie diese bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.

 

Im gerichtlichen Verfahren kann bei geringem Einkommen und entsprechender Erfolgsaussicht Prozeßkostenhilfe beantragt werden. Die entsprechenden Formulare können Sie in meiner Kanzlei erhalten. Meine Mitarbeiter sind auch beim Ausfüllen der Formulare behilflich und fertigen notwendige Kopien an.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Katrin Winkler  | ra.katrin.winkler@gmx.de
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